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   BGH, 13.10.2016 - StB 32/16   

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https://dejure.org/2016,39557
BGH, 13.10.2016 - StB 32/16 (https://dejure.org/2016,39557)
BGH, Entscheidung vom 13.10.2016 - StB 32/16 (https://dejure.org/2016,39557)
BGH, Entscheidung vom 13. Oktober 2016 - StB 32/16 (https://dejure.org/2016,39557)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • HRR Strafrecht

    § 304 Abs. 5 StPO; § 70 StPO
    Unzulässigkeit der Beschwerde gegen die Festsetzung eines Ordnungsgeldes unter Androhung von Ordnungshaft für den Fall der Nichtbetreibbarkeit durch den Ermittlungsrichter des Bundesgerichtshofs

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • IWW

    § 11 Abs. 1 VStGB, § 55 StPO, § 304 Abs. 5 StPO, § 101 Abs. 1 StPO, § 70 Abs. 1 Satz 2 StPO, § 70 Abs. 1 Satz 1 StPO, Art. 6 Abs. 2 EGStGB, § 70 Abs. 2 StPO

  • Wolters Kluwer

    Ermittlungsverfahren gegen Unbekannt wegen des Verdachts eines Kriegsverbrechens im Zusammenhang mit dem Abschuss der Boeing 777 mit der Flugnummer MH 17 der Malaysia Airlines am 17. Juli 2014 über der Ost-Ukraine

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Ermittlungsverfahren gegen Unbekannt wegen des Verdachts eines Kriegsverbrechens im Zusammenhang mit dem Abschuss der Boeing 777 mit der Flugnummer MH 17 der Malaysia Airlines am 17. Juli 2014 über der Ost-Ukraine

  • rechtsportal.de

    VStGB § 11 Abs. 1
    Ermittlungsverfahren gegen Unbekannt wegen des Verdachts eines Kriegsverbrechens im Zusammenhang mit dem Abschuss der Boeing 777 mit der Flugnummer MH 17 der Malaysia Airlines am 17. Juli 2014 über der Ost-Ukraine

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

In Nachschlagewerken

  • Wikipedia
    +2
    Weitere Entscheidungen mit demselben Bezug
    BGH, 13.10.2016 - StB 31/16

    Unzulässigkeit der Beschwerde gegen die Festsetzung eines Ordnungsgeldes unter

    BGH, 13.10.2016 - StB 32/16

    Unzulässigkeit der Beschwerde gegen die Festsetzung eines Ordnungsgeldes unter

    BGH, Ermittlungsrichter, 06.09.2016 - 4 BGs 109/16

    MH-17 Ermittler Resch: Der BGH "bringt mich in Lebensgefahr"

    (Wikipedia-Eintrag mit Bezug zur Entscheidung)

    Malaysia-Airlines-Flug 17

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 26.01.2017 - StB 26/14

    Nachträglicher Rechtsschutz gegen erledigte polizeiliche Überwachungsmaßnahmen

    Auszug aus BGH, 13.10.2016 - StB 32/16
    Nach § 304 Abs. 5 StPO ist gegen Verfügungen des Ermittlungsrichters des Bundesgerichtshofs, zu denen auch die als Beschluss bezeichneten Entscheidungen zählen (BGH, Beschluss vom 11. Mai 1979 - StB 26-27/79, BGHSt 29, 13), die Beschwerde nur zulässig, wenn sie die Verhaftung, einstweilige Unterbringung, Beschlagnahme, Durchsuchung oder die in § 101 Abs. 1 StPO bezeichneten Maßnahmen betreffen.
  • BGH, 03.05.1989 - 1 BJs 72/87

    Zulässigkeit der Beschwerde - Anordnung von Erzwingungshaft - Zeuge

    Auszug aus BGH, 13.10.2016 - StB 32/16
    Sie hat - anders als die Erzwingungshaft nach § 70 Abs. 2 StPO, die für eine Zeit bis zu sechs Monaten angeordnet werden kann (s. dazu BGH, Beschlüsse vom 3. Mai 1989 - StB 15-16/89, 2 BGHSt 36, 192, 195 f.; vom 4. August 2009 - StB 32/09, juris Rn. 4) - nicht eine "Verhaftung' zum Inhalt, sondern ist nur eine an die Bedingung der Nichtbeitreibbarkeit geknüpfte Folge der das Ordnungsgeld betreffenden Entscheidung (BGH, Beschlüsse vom 3. Mai 1989 - StB 15-16/89, BGHSt 36, 192, 197; vom 22. Dezember 1993 - StB 21/93, NStZ 1994, 198).
  • BGH, 04.08.2009 - StB 32/09

    Freiheitsgrundrecht; Beugehaft zur Erzwingung eines Zeugnisses (Ermessen des

    Auszug aus BGH, 13.10.2016 - StB 32/16
    Sie hat - anders als die Erzwingungshaft nach § 70 Abs. 2 StPO, die für eine Zeit bis zu sechs Monaten angeordnet werden kann (s. dazu BGH, Beschlüsse vom 3. Mai 1989 - StB 15-16/89, 2 BGHSt 36, 192, 195 f.; vom 4. August 2009 - StB 32/09, juris Rn. 4) - nicht eine "Verhaftung' zum Inhalt, sondern ist nur eine an die Bedingung der Nichtbeitreibbarkeit geknüpfte Folge der das Ordnungsgeld betreffenden Entscheidung (BGH, Beschlüsse vom 3. Mai 1989 - StB 15-16/89, BGHSt 36, 192, 197; vom 22. Dezember 1993 - StB 21/93, NStZ 1994, 198).
  • BGH, 11.05.1979 - StB 26/79
    Auszug aus BGH, 13.10.2016 - StB 32/16
    Nach § 304 Abs. 5 StPO ist gegen Verfügungen des Ermittlungsrichters des Bundesgerichtshofs, zu denen auch die als Beschluss bezeichneten Entscheidungen zählen (BGH, Beschluss vom 11. Mai 1979 - StB 26-27/79, BGHSt 29, 13), die Beschwerde nur zulässig, wenn sie die Verhaftung, einstweilige Unterbringung, Beschlagnahme, Durchsuchung oder die in § 101 Abs. 1 StPO bezeichneten Maßnahmen betreffen.
  • BGH, 22.12.1993 - 3 BJs 1114/91

    Beschwerde: Unzulässigkeit gegen eine Verfügung des Ermittlungsrichters des BGH,

    Auszug aus BGH, 13.10.2016 - StB 32/16
    Sie hat - anders als die Erzwingungshaft nach § 70 Abs. 2 StPO, die für eine Zeit bis zu sechs Monaten angeordnet werden kann (s. dazu BGH, Beschlüsse vom 3. Mai 1989 - StB 15-16/89, 2 BGHSt 36, 192, 195 f.; vom 4. August 2009 - StB 32/09, juris Rn. 4) - nicht eine "Verhaftung' zum Inhalt, sondern ist nur eine an die Bedingung der Nichtbeitreibbarkeit geknüpfte Folge der das Ordnungsgeld betreffenden Entscheidung (BGH, Beschlüsse vom 3. Mai 1989 - StB 15-16/89, BGHSt 36, 192, 197; vom 22. Dezember 1993 - StB 21/93, NStZ 1994, 198).
  • BGH, 22.12.1993 - StB 21/93

    Auslegungsmöglichkeiten des § 304 StPO - Zulässigkeit der Beschwerde gegen

    Auszug aus BGH, 13.10.2016 - StB 32/16
    Sie hat - anders als die Erzwingungshaft nach § 70 Abs. 2 StPO, die für eine Zeit bis zu sechs Monaten angeordnet werden kann (s. dazu BGH, Beschlüsse vom 3. Mai 1989 - StB 15-16/89, 2 BGHSt 36, 192, 195 f.; vom 4. August 2009 - StB 32/09, juris Rn. 4) - nicht eine "Verhaftung' zum Inhalt, sondern ist nur eine an die Bedingung der Nichtbeitreibbarkeit geknüpfte Folge der das Ordnungsgeld betreffenden Entscheidung (BGH, Beschlüsse vom 3. Mai 1989 - StB 15-16/89, BGHSt 36, 192, 197; vom 22. Dezember 1993 - StB 21/93, NStZ 1994, 198).
  • BGH, Ermittlungsrichter, 06.09.2016 - 4 BGs 109/16

    MH-17 Ermittler Resch: Der BGH "bringt mich in Lebensgefahr"

    Auszug aus BGH, 13.10.2016 - StB 32/16
    Die Beschwerde des Zeugen R. gegen den Beschluss des Ermittlungsrichters des Bundesgerichtshofs vom 6. September 2016 (4 BGs 109/16) wird als unzulässig verworfen.
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